AGB | infokontor
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AGB

I. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen der infokontor GmbH, nachfolgend „Agentur“, mit ihren Auftraggebern.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kostenexposés, Projektpläne oder Rahmenverträge gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

II. VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGSGEGENSTAND

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur in Textform, durch Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Maßgeblich für Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen sind das jeweilige Angebot, Kostenexposé, Briefing, Re-Briefing, Protokolle, Freigaben und sonstige abgestimmte Projektunterlagen in Textform.

2.4 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Strategie und Beratung, Recherche, Themenentwicklung, Redaktion, Kreation, Produktion, Postproduktion, Distribution, Medienarbeit, Monitoring, Analyse, Reporting sowie damit zusammenhängende projektbezogene Leistungen.

2.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Medienresonanz, keine Veröffentlichung in bestimmten Medien, keine Aufnahme durch Redaktionen, keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, auf Plattformen oder in KI-gestützten Antwortsystemen.

III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber benennt auf Wunsch der Agentur eine entscheidungs- und freigabebefugte Ansprechperson.

3.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm gelieferte oder freigegebene Inhalte, Daten, Materialien, Marken, Logos, Bilder, Videos, Musik, Aussagen, Claims, Produktinformationen und sonstige Vorgaben frei von Rechten Dritter nutzbar sind oder die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

3.4 Verzögerungen, Mehraufwände oder Qualitätsrisiken, die auf verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkungen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich in angemessenem Umfang. Entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.

3.5 Soweit nicht ausdrücklich als gesonderte Prüfleistung beauftragt, schuldet die Agentur keine rechtliche, steuerliche, regulatorische oder technische Tiefenprüfung von Aussagen, Werbeaussagen, Kennzeichnungspflichten, Zulässigkeitsfragen, Produktversprechen oder Compliance-Themen des Auftraggebers.

IV. ÄNDERUNGEN, ZUSATZLEISTUNGEN UND FREIGABEN

4.1 Änderungs-, Erweiterungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

4.2 Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturschleifen, inhaltliche Neuausrichtungen, spätere Briefingänderungen, zusätzliche Formate, Adaptionen, Sprachfassungen, geänderte Produktionsumfänge, zusätzliche Abstimmungsrunden sowie Wiederholungen von Leistungen aufgrund geänderter Kundenvorgaben.

4.3 Freigaben des Auftraggebers erfolgen in Textform. Gibt der Auftraggeber eine zur Fortführung des Projekts erforderliche Freigabe nicht innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist ab, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Freigabe auszusetzen. Terminverschiebungen und Mehraufwände gehen in diesem Fall zulasten des Auftraggebers.

4.4 Besprechungen, Telefonate, Videokonferenzen, Workshops und Abstimmungen können von der Agentur in Textform dokumentiert werden. Soweit der Auftraggeber einer solchen Dokumentation nicht unverzüglich in Textform widerspricht, darf die Agentur die weitere Leistungserbringung auf dieser Grundlage fortsetzen.

V. EINSATZ DRITTER UND FREMDLEISTUNGEN

5.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer, technische Dienstleister, Produktionspartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

5.2 Fremdleistungen und Fremdkosten, insbesondere für Studio, Technik, Reisen, Sprecher, Musik, Stockmaterial, Lizenzen, Übersetzungen, Hosting, Versand, Anzeigen, Media, Plattformen, Recherchetools, Bilddatenbanken, Distributionstools, Monitoring- oder Softwarekosten, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.3 Soweit die Agentur Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, kommt das Vertragsverhältnis über die Fremdleistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

5.4 Soweit die Agentur Fremdleistungen im eigenen Namen beauftragt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten einschließlich angemessener Nebenkosten zu tragen, sofern die Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt war oder nach den Umständen des Projekts erforderlich war.

VI. TERMINE, LIEFERFRISTEN, TEILLEISTUNGEN, HÖHERE GEWALT

6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart worden sind. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Plan- oder Zieltermine.

6.2 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

6.3 Leistungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, digital per E-Mail, Download-Link, Projektplattform, Cloud-Zugang oder in sonstiger branchenüblicher Form bereitgestellt werden.

6.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Streik, Aussperrung, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Krankheitsschübe in Schlüsselpositionen, Ausfall von Drittplattformen, Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse, verlängern Fristen und Termine angemessen.

6.5 Ist die Durchführung eines Projekts aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft erheblich erschwert oder unmöglich, sind beide Parteien verpflichtet, sich über eine angemessene Anpassung des Projektablaufs, der Termine und gegebenenfalls der Vergütung abzustimmen.

VII. VERGÜTUNG, AUSLAGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Alle Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Maßgeblich sind die im Angebot, Kostenexposé, Rahmenvertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Fehlt eine Preisvereinbarung, gilt die übliche Vergütung.

7.3 Die Agentur ist berechtigt, nach Aufwand, nach Projektfortschritt, nach Meilensteinen, bei Teilleistungen oder bei laufenden Mandaten monatlich abzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.4 Reisekosten, Spesen, Kurier- und Versandkosten, Fremdkosten sowie sonstige projektbedingte Auslagen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.

7.5 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.6 Die Agentur kann angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorkasse verlangen, insbesondere bei größeren Produktionen, Fremdkosten, langen Projektlaufzeiten, Sonderanfertigungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

7.7 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern ist die Agentur insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.

7.8 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen sowie offene Arbeiten bis zur Klärung auszusetzen.

7.9 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.

VIII. ABNAHME, KORREKTUREN UND MÄNGEL

8.1 Soweit eine Abnahme nach Art der Leistung in Betracht kommt, hat der Auftraggeber gelieferte Leistungen oder Werke unverzüglich zu prüfen.

8.2 Gelieferte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Übergabe in Textform wesentliche Mängel konkret rügt.

8.3 Eine Abnahme gilt außerdem als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, verbreitet, an Dritte weitergibt, sendet oder verwertet oder wenn er die Schlussrechnung vorbehaltlos bezahlt.

8.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.5 Soweit Korrekturschleifen vereinbart sind, beziehen sich diese nur auf den vertraglich vereinbarten Umfang. Spätere Änderungswünsche, neue Briefings oder Geschmacksänderungen sind keine Mängel.

8.6 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

IX. NUTZUNGSRECHTE, EIGENTUM UND HERAUSGABE VON ARBEITSMATERIAL

9.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Eigentums- und sonstigen Rechte an Konzepten, Entwürfen, Texten, Bildern, Videos, Audioinhalten, Grafiken, Layouts, Designs, Präsentationen, Reports, Analysen, Strategien, Schnittfassungen, Rohmaterialien, offenen Dateien, Templates, Quellmaterialien, Produktionsdaten, Projektdateien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben zunächst bei der Agentur oder den jeweiligen Rechteinhabern.

9.2 Der Auftraggeber erhält an den vertraglich geschuldeten und bezahlten Arbeitsergebnissen die im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte, spätestens jedoch die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher das jeweilige Projekt betreffender Vergütungsansprüche auf den Auftraggeber übertragen.

9.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Rechteübertragung nicht die Herausgabe oder Übertragung von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten, Rohmaterialien, Projektdateien, Schnittprojekten, Recherchematerialien, Vorstufen, Quellformaten oder Produktionsumgebungen.

9.5 Rechte an Fremdmaterialien, Stockmaterial, Musik, Sprecherleistungen, Archivmaterial, Software, Plattformen, Templates oder sonstigen Drittleistungen werden nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen übertragen oder eingeräumt.

9.6 Bearbeitungen, Umgestaltungen, Wiederverwendungen, Mehrfachnutzungen, Nutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks oder zusätzliche Nutzungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütungspflichtig sein.

9.7 Die Agentur bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, Ideen, Erfahrungen und nicht kundenspezifische Arbeitstechniken auch für andere Projekte und Auftraggeber weiter zu verwenden.

X. REDAKTIONELLE UND ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATION

10.1 Medienarbeit, PR-Arbeit, Distribution und die Ansprache von Redaktionen erfolgen unter Beachtung des geltenden Rechts sowie branchenüblicher publizistischer und kommunikativer Grundsätze.

10.2 Redaktionelle Entscheidungen liegen ausschließlich bei den jeweiligen Medien, Plattformen, Redaktionen, Sendern, Publishern oder sonstigen Distributionspartnern. Die Agentur haftet nicht für deren Entscheidungen, Kürzungen, Nichtveröffentlichungen, spätere Änderungen oder Löschungen, soweit die Agentur diese nicht zu vertreten hat.

10.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keine Schaltung von Anzeigen, kein Media-Buying, keine Veröffentlichung gegen Entgelt und keine Erfolgsgarantie für PR- oder Kommunikationsmaßnahmen.

XI. VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ UND EINSATZ DIGITALER TOOLS

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

11.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

11.3 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11.4 Die Agentur ist berechtigt, zur internen Leistungserbringung geeignete digitale Werkzeuge, Projektmanagement-, Analyse-, Kollaborations- und KI-gestützte Systeme einzusetzen, sofern keine gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Geheimhaltungs-, Datenschutz- oder Compliance-Vorgaben entgegenstehen.

11.5 Die Agentur trägt bei der Nutzung solcher Systeme dafür Sorge, dass vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten nur im rechtlich zulässigen und vertraglich zulässigen Umfang verarbeitet werden. Eine automatisierte Ausgabe ersetzt keine fachliche Prüfung; die Qualitätssicherung verbleibt bei der Agentur.

XII. REFERENZNENNUNG

12.1 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Name, Marke und Logo als Referenz zu nennen sowie bereits veröffentlichte oder öffentlich zugängliche Projektergebnisse zu Eigenwerbezwecken darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.

12.2 Nicht öffentlich bekannte Inhalte, vertrauliche Projekte, interne Unterlagen oder unveröffentlichte Arbeitsergebnisse dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz verwendet werden.

XIII. HAFTUNG

13.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Agentur.

13.5 Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben, Unterlagen oder Freigaben des Auftraggebers.

13.6 Sofern die Agentur im Einzelfall auf rechtliche Risiken hinweist oder die Einschaltung anwaltlicher, technischer oder sonstiger besonders sachkundiger Dritter empfiehlt, liegt die Entscheidung über die zusätzliche Prüfung und deren Beauftragung beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

XIV. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

14.1 Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Ausgleich aller offenen Vergütungsansprüche, sofern sich nicht aus dem Vertrag etwas anderes ergibt.

14.2 Laufende Beratungs-, Retainer-, Betreuungs-, Analyse-, Monitoring- oder Serviceverträge gelten für die vereinbarte Laufzeit. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, können sie von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4 Im Fall der Kündigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, angefallenen Fremdkosten, verbindlich beauftragten Fremdleistungen sowie bereits reservierte Produktionskapazitäten vom Auftraggeber zu vergüten.

XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.

15.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur.

15.4 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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