IX. NUTZUNGSRECHTE, EIGENTUM UND HERAUSGABE VON ARBEITSMATERIAL
9.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Eigentums- und sonstigen Rechte an Konzepten, Entwürfen, Texten, Bildern, Videos, Audioinhalten, Grafiken, Layouts, Designs, Präsentationen, Reports, Analysen, Strategien, Schnittfassungen, Rohmaterialien, offenen Dateien, Templates, Quellmaterialien, Produktionsdaten, Projektdateien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben zunächst bei der Agentur oder den jeweiligen Rechteinhabern.
9.2 Der Auftraggeber erhält an den vertraglich geschuldeten und bezahlten Arbeitsergebnissen die im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte, spätestens jedoch die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher das jeweilige Projekt betreffender Vergütungsansprüche auf den Auftraggeber übertragen.
9.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Rechteübertragung nicht die Herausgabe oder Übertragung von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten, Rohmaterialien, Projektdateien, Schnittprojekten, Recherchematerialien, Vorstufen, Quellformaten oder Produktionsumgebungen.
9.5 Rechte an Fremdmaterialien, Stockmaterial, Musik, Sprecherleistungen, Archivmaterial, Software, Plattformen, Templates oder sonstigen Drittleistungen werden nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen übertragen oder eingeräumt.
9.6 Bearbeitungen, Umgestaltungen, Wiederverwendungen, Mehrfachnutzungen, Nutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks oder zusätzliche Nutzungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütungspflichtig sein.
9.7 Die Agentur bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, Ideen, Erfahrungen und nicht kundenspezifische Arbeitstechniken auch für andere Projekte und Auftraggeber weiter zu verwenden.